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Robin Maus Gebäudeservice

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Kurz, verständlich und fair: Das hier ist das Kleingedruckte, damit beide Seiten wissen, woran sie sind. Es gilt für alle Aufträge von RobinMausGebäudeservice RMG (nachfolgend „RMG“), sofern im Angebot nichts anderes steht. Stand: Oktober 2026.

§ 1 Geltung und Vertragsschluss

  1. Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen von RMG gegenüber Privatpersonen (Verbrauchern) und Unternehmen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn RMG sie schriftlich anerkennt.
  2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber das Angebot von RMG in Textform (E-Mail, WhatsApp, Unterschrift) annimmt oder RMG nach Absprache mit der Arbeit beginnt. Angebote gelten 30 Tage, sofern nichts anderes dort steht.
  3. Maßgeblich sind Leistungsumfang, Rhythmus und Preis im Angebot. Spätere Änderungen und Zusatzleistungen werden in Textform vereinbart; ein kurzer Chat oder eine E-Mail genügt.

§ 2 Leistungen und Material

  1. RMG führt die Leistungen sorgfältig und fachgerecht aus, nach dem vereinbarten Leistungsumfang oder Reinigungsplan. Nicht vereinbarte Flächen und Leistungen sind nicht enthalten.
  2. RMG darf eigene Mitarbeiter und vertraglich gebundene Partner einsetzen und bleibt für die Ausführung verantwortlich. Alle eingesetzten Personen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.
  3. Geräte, Reinigungsmittel und Verbrauchsmaterial stellt RMG, sofern nichts anderes vereinbart ist. Wasser und Strom stellt der Auftraggeber ohne Berechnung. Bei „Material Basis“ gilt Material, das über das Angebot hinaus geliefert wird, nach Beleg plus 10 %; beim „Komplett-Paket“ ist es pauschal enthalten.

§ 3 Mitwirkung des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass RMG zu den vereinbarten Zeiten Zutritt zu den Räumen hat, und weist vorab auf Besonderheiten hin: empfindliche oder wertvolle Oberflächen, Vorschäden, Alarmanlagen, Gefahrenstellen, Haustiere.
  2. Wertsachen, Bargeld, wichtige Unterlagen und zerbrechliche Gegenstände räumt der Auftraggeber weg. Geräte, Papiere und persönliche Dinge werden nur bewegt, soweit es die Reinigung erfordert.
  3. Schlüssel und Zugangsmittel werden gegen Protokoll übergeben, sicher verwahrt, nicht kopiert und nach Auftragsende zurückgegeben. Codes werden mündlich mitgeteilt.

§ 4 Preise und Zahlung

  1. Es gelten die Preise im Angebot. RMG ist Kleinunternehmer nach § 19 UStG, deshalb wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Bei Abrechnung nach Stunden gilt die tatsächlich geleistete Zeit; bei einem Pauschalpreis der vereinbarte Betrag.
  2. Dauerleistungen werden nach Monatsende, einmalige Leistungen nach Ausführung berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Überweisung auf das Konto laut Rechnung.
  3. Zuschläge (Express, Nacht, Sonntag, Feiertag) gelten nur, wenn sie im Angebot genannt oder vorab abgesprochen sind.
  4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB). Gegenüber Unternehmen kommt die gesetzliche Pauschale von 40 € hinzu. Mahnkosten berechnet RMG nur in nachweislich angefallener Höhe.
  5. Preise im Dauerauftrag bleiben mindestens 6 Monate stabil; ein Einführungspreis gilt bis zum im Angebot genannten Datum. Danach darf RMG die Preise nur mit Ankündigung von mindestens 4 Wochen in Textform anpassen. Der Auftraggeber kann dann zum Wirksamwerden der Anpassung kündigen.

§ 5 Termine, Verhinderung und Ausfall

  1. Vereinbarte Termine hält RMG ein. Ist ein Einsatz wegen Krankheit, Wetter, Verkehr oder höherer Gewalt nicht möglich, informiert RMG so früh wie möglich und holt ihn kurzfristig nach oder vereinbart einen Ersatztermin. Für den Ausfall wird nichts berechnet.
  2. Der Auftraggeber sagt Einsätze bitte bis 24 Stunden vorher ab; das ist kostenlos. Bei späterer Absage oder wenn RMG vor Ort nicht hineinkommt, darf RMG 50 % der vereinbarten Vergütung für diesen Einsatz berechnen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass RMG weniger entstanden ist.
  3. Bei Urlaub oder Betriebsferien reicht ein Hinweis mit 7 Tagen Vorlauf, dann entfällt die Berechnung für diese Zeit.

§ 6 Mängel

  1. Reinigungsmängel meldet der Auftraggeber bitte zeitnah, möglichst innerhalb von 2 Werktagen, mit Foto oder Beschreibung, damit RMG sie noch prüfen kann. Unternehmer rügen offensichtliche Mängel innerhalb von 3 Werktagen.
  2. RMG bessert berechtigte Mängel kostenlos nach, in der Regel innerhalb von 3 Werktagen. Klappt das nicht, kann der Auftraggeber die Vergütung angemessen mindern. Weitere gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

§ 7 Haftung und Versicherung

  1. RMG unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung mit Einschluss von Schlüsselverlust. Auf Wunsch weist RMG sie nach.
  2. Für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet RMG unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RMG nur bei Verletzung wesentlicher Pflichten, also solcher, auf die der Auftraggeber vertrauen darf, und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden. Gesetzliche Haftungsregeln, die nicht ausgeschlossen werden dürfen, bleiben unberührt.
  3. Schäden meldet der Auftraggeber bitte unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Werktagen, und lässt RMG und der Versicherung Gelegenheit zur Prüfung. Für Vorschäden und Schäden durch nicht mitgeteilte empfindliche Materialien haftet RMG nicht.

§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. RMG behandelt alles, was bei der Arbeit über den Auftraggeber, Räume, Unterlagen und Personen bekannt wird, vertraulich, auch nach Ende des Auftrags. Mitarbeiter werden entsprechend verpflichtet.
  2. Personenbezogene Daten verarbeitet RMG nur für Angebot, Durchführung und Abrechnung sowie für gesetzliche Pflichten. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung von RMG, die auf Wunsch ausgehändigt wird.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Leistungen enden mit der Ausführung. Dauerverträge laufen auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende in Textform kündigen. Ein vereinbarter Probemonat ist mit 7 Tagen Frist kündbar.
  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, etwa bei anhaltendem Zahlungsverzug oder unzumutbaren Arbeitsbedingungen.

§ 10 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Köln, soweit der Auftraggeber Kaufmann oder Unternehmer ist; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
  2. RMG nimmt an keinem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu nicht verpflichtet.
  3. Sollte eine Regelung unwirksam sein, bleibt der Rest gültig. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung.